Mehrwertsteuer: 7 % für Stoffbinden und 19 % für Waschbare Slipeinlagen
Seit 2020 gilt für Menstruationsprodukte der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %. Dazu zählen Stoffbinden. Slipeinlagen hingegen gelten gesetzlich nicht als Menstruationsprodukt, sondern als Hygieneartikel – deshalb fällt hier weiterhin der reguläre Steuersatz von derzeit 19 % an.
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